| Wir über uns | |
| Der GPV-Halle betreut Agrargenossenschaften und deren Tochtergesellschaften Das Prüfungsrecht für Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde uns am 25.11.2003 verliehen.. | |
| Interessen | |
Der GPV-Halle übernimmt.
Seit dem 01.03.2007 ist der Prüfungsverband als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 63f Abs. 2 GenG bestellt. Die Bestellung ist unbefristet. |
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| Was wir wollen | |
| Mit
Inkrafttreten der Novelle zum GenG im August 2006 haben sich für kleine
Genossenschaften zahlreiche Erleichterungen ergeben. Diese
Erleichterungen führen verstärkt zu Neugründungen von Genossenschaften
und zur Umstrukturierung bestehender Genossenschaften. Wir stehen bei der Gründung und für Änderungen der Satzung unter Berücksichtigung der bestehenden Erleichterungen beratend und unterstützend zur Verfügung.
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| Unsere Mitglieder | |
| Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Für unsere Leistung gilt die Gebührenordnung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.06.2009 Hinsichtlich der Einzelheiten über den Aufbau des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder verweisen wir auf die Satzung des Verbandes | |
| Neuaufnahmen | |
| Einen
Antrag auf Aufnahme in den Verband können alle Genossenschaften und
deren Tochtergesellschaften stellen, die ihren Sitz in den
Bundesländern Sachsen-Anhalt oder Thüringen haben. Der Antrag ist
formlos an den Vorstand des Verbandes zu richten.
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©
Genossenschaftlicher Prüfverband Halle/Saale e.V.
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